Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Security Locking Systems
für den Verkauf
1. Allgemeines
Alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie etwaige unselbständige oder selbständig abgegebene
Garantien erfolgen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtlichen Sondervermögen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
Sie gelten mit Vertragsschluss, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers lehnen
wir ab, auch wenn sie dessen Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich
widersprochen haben.
Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer
ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
Wir unterrichten Sie davon, dass wir betriebsspezifische Daten ebenso wie alle Angaben zur
Auftragsabwicklung einschließlich der Schließplanerstellung mittels EDV erfassen, verarbeiten und
speichern (Art. 10 und 11 EG-Richtlinie 95/46/EG).
2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Preise
Die in unseren Angeboten, Preislisten angegebenen Preise unterliegen der Möglichkeit von
Preisveränderungen.
Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind freibleibend und
gelten jeweils für 1 Stück.
Verbindlich ist der in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesen Preis.
4. Lieferung
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten grundsätzlich als selbständige Lieferungen, die auch
getrennt in Rechnung gestellt werden können.
Liefertermine, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind stets unverbindlich und nur
annähernd; für deren Einhaltung wird keine Gewähr übernommen.
Ihre Einhaltung setzt ferner die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Im Falle einer Verzögerung der Lieferung stehen dem Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche zu, falls
wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
haben.
Unvorhergesehene Hindernisse – gleichviel, ob sie in unserem Werk selbst oder bei einem Unterlieferanten
eintreten – entbinden uns von der Einhaltungder vereinbarten Lieferfristen.
Dazu gehören: Fälle höherer Gewalt oder andere unverschuldete Verzögerungen,
allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen,
Stromeinschränkungsmaßnahmen, Verzögerungen bei der Beförderung.
Die Lieferzeit gilt in solchen Fällen bis zur Beseitigung des Hindernisses, als verlängert.
Die verspätete Lieferung eines Abrufes oder einer Teilmenge berechtigen den Besteller nicht, vom ganzen
Vertrag zurückzutreten.
Bei Sonderanfertigungen ist sowohl ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag wie auch eine Rücknahme des
Objektes ausgeschlossen.
Eine davon abweichende Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche
Übereinkunft möglich, in der auch der Ersatz aller entstandenen Bearbeitungskosten
durch den Besteller geregelt werden muss.
Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir
spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung der Abnahme verlangen.
Kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, entweder die Lieferung schriftlich zur Verfügung zu stellen und zu berechnen oder eine
zweiwöchige letzte Nachfrist zu setzen und nach auch deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten
oder die Lieferung abzulehnen und bei Vorliegen der weiteren
gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu fordern.
Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Partner gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Partner eine
angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu
leisten hat.
Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu verlangen.
5. Verpackung und Transport
Der Versand der Ware erfolgt durch einen Verkehrsträger nach Wahl. Wir sind nicht verpflichtet, eine
Transportversicherung abzuschließen. Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht,
werden wir für die Lieferung eine solche abschließen. Der Kunde hat die hierdurch anfallenden Kosten zu
tragen. Verlangt der Kunde einen Abliefernachweis, so trägt er bei nachweislichem
Wareneingang die Kosten des Nachweises, mindestens jedoch eine Pauschale von Euro 30,00.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung
werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung
der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
irgendwelche Abzüge zu begleichen.
Die Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen
sind per Bankanweisung kostenfrei auf unser Geschäftskonto zu leisten.
Dies gilt auch für Teillieferungen. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei Auftragserteilung
schriftlich vereinbart worden sind. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach
ihrer Einlösung als Zahlung.
Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen
wegen Gegenforderungen des Bestellers ist nur zulässig, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht im Falle unserer
Zahlungseinstellung. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Geldbetrag bei uns eingegangen
ist. Zahlungen an Dritte oder Vertreter oder Aufrechnung ihnen gegenüber
sind dem Besteller nicht gestattet.
Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in Höhe des Satzes zu, den die Bank uns für
Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz.
Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug gewesen, so können wir vor Ausführung weiterer
Lieferungen Vorauszahlung verlangen oder die Lieferung entsprechend hinausschieben oder vom Vertrag
zurücktreten.
Dasselbe gilt auch bei nachträglicher Kenntnis von der schlechten Vermögenslage
des Bestellers zur Zeit des Vertragsabschlusses oder von einer Verschlechterung
derselben.
Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen werden in diesen Fällen sofort zur Zahlung fällig.
Die Geltendmachung von Mängeln entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht, so lange wir der
Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen.
Bei Pfändung unseres Eigentums, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er
diese auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Gewährleistung
Für die Dauer von zwei Jahren ab dem Lieferdatum leisten wir für fehlerhafte Produkte Gewähr.
Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl die Gewähr entweder durch Beseitigung des
Mangels (Nacherfüllung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware.
Dieses Wahlrecht steht uns auch bei einem erneuten Nacherfüllungsversuch zu.
Dem Besteller zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben im Rahmen der Nacherfüllung vorbehalten.
Der Besteller ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der
Mängelbeseitigung einzuräumen sowie die zur Mängelbeseitigung erforderliche Information beizubringen,
bei Softwaremängeln insbesondere eine detaillierte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung sowie ggf.
eine Datensicherung, die den Nachvollzug ermöglicht.
Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises hat der Besteller dann, wenn die
Nacherfüllung fehlschlägt oder wir eine uns vom Besteller schriftlich gesetzte angemessene Frist für die
Nacherfüllung verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben.
Im Rahmen dieser Garantie trifft die Beweislast für Fehler jeglicher Art den Besteller.
Bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen sind beanstandete Erzeugnisse franko an uns
einzusenden, ebenfalls geht der Rückversand zu Lasten des Bestellers.
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind im Zuge der Garantie ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel bzw. Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort,
spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen zu rügen.
Andere als offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
Für Teile, die nicht von uns hergestellt wurden, haften wir nur im Rahmen der von unseren Unterlieferanten
uns gegenüber bestehenden Gewährleistungspflicht.
Die Gewährleistung und die Garantie erlöschen, wenn vom Besteller oder von dritter Seite ohne unsere
Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.
Unsere Gewährleistung entfällt für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer oder
sonstige fehlerhafter Behandlung. Dies ist z.B. der Fall, wenn unsere Produkte chemischen,
elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen ausgesetzt werden oder wenn ungeeignete Betriebsmittel
eingesetzt werden oder unsachgemäße Vorarbeiten stattfinden.
Abweichungen vom Lieferschein oder von der Rechnung sind uns unverzüglich
nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.
Garantien betreffend die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam,
wenn wir eine schriftliche Zusicherung hierfür abgeben. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware
zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind:
- Schäden, die auf Fehler in der Installation oder Umwelteinflüsse (Blitz, Brand, etc.)
zurückzuführen sind.
- Schäden durch Eingriffe von Personen entstehen, die von uns nicht ermächtigt sind.
- Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch desselben entstehen.
- Schäden durch nicht beachten dier Bedienungsanleitung, zu.B. Anschluss an eine
nicht zugelassene Batteriespannung
- Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch, unsorgfältiger Lagerung,
Verpackung oder Transport.
Wir sind berechtigt, die mit der Fehlersuche verbundenen Kosten den Besteller in den Fällen in Rechnung zu
stellen, in denen bei der Fehlersuche die beanstandeten Fehler weder feststellbar noch reproduzierbar sind.
9. Warenrückgabe
Wünscht der Besteller ohne Vorliegen eines hierzu berechtigten Grund den Rücktritt vom Vertrag und
erteilen wir hierzu unsere Zustimmung, so sind wir dennoch berechtigt Stornokosten zu berechnen.
Die Geltendmachung einer angemessenen Entschädigung für entgangenen Gewinn behalten wir uns in
diesem vor.
Wünscht der Besteller eine Warenrückgabe und erteilen wir hierzu unsere
Zustimmung, dann ist die Ware originalverpackt und für uns fracht- und
spesenfrei an den Auslieferungsort zurückzuschicken. Bei der Gutschrift von
wiederverkaufsfähigen Artikeln in einwandfreier Verpackung erfolgt ein Mindestabzug
von 20 %; dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens bei uns vorbehalten.
10. Regelungen bei Lieferung von Software
Bei Lieferung von Software wird diese auf maschinenlesbaren Datenträgern übergeben. Die
Softwaredokumentation erhält der Besteller nach unserer Wahl in schriftlicher und/oder elektronischer Form
(Online-Hilfe). Insoweit erforderlich, werden wir die Installation der Software auf der Hardware des Bestellers
gegen gesonderte Vergütung vornehmen.
Erforderlichenfalls führen wir bei Lieferung von Software eine Programmeinweisung durch. Die Einweisung
erfolgt gegen gesonderte Vergütung und findet nach unserer Wahl entweder in unseren Geschäftsräumen
oder beim Besteller statt.
Der Besteller erhält an der gelieferten Software ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Das Urheberrecht
an der von uns gelieferten Software und der Softwaredokumentation liegt beim Software-Hersteller.
Der Besteller ist berechtigt, eine Kopie der Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Die Sicherungskopie
ist als Kopie der überlassenen Software als solche zu kennzeichnen und mit dem Namen der Software zu
versehen.
Der Besteller ist berechtigt, die Software insgesamt (einschließlich aller Datenträger, Updates,
Softwaredokumentation, zur Nutzung berechtigende Verträge) an Dritte weiterzugeben, sofern der Dritte mit
den Regelungen dieses Paragraphen betr. die Nutzungs- und Urheberrechte, Vervielfältigung, Weitergabe
von
Software und Veränderung von Software schriftlich einverstanden erklärt.
Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers, die Software zu nutzen. Der Besteller ist darüber
hinaus zu einer Verwertung der Software nicht
berechtigt; es ist ihm nicht gestattet die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen oder
Dritten vorübergehend zur Verfügung zu stellen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Änderungen im Programmablauf der gelieferten Software vorzunehmen,
insbesondere die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
Software wird nur als Einmal-Lizenz ausgeliefert; im Verhältnis zum
Besteller sind wir Urheber im Sinne der §§ 69 a bis 69 g UrhG. Sie darf nur
zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Demo-Versionen werden nicht
zurückgenommen.
11. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen ein schriftlicher Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies
ausdrücklich schriftlich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in
unserem Ermessen. Der Besteller übersendet den zu reparierenden Gegenstand außerhalb des
Gewährleistungszeitraums auf eigene Kosten und Gefahr.
12. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, wegen unerlaubter Handlung und aus sonstigen
Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhaltenverursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
Sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit einer Person oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren.
Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.
Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verletzt
oder haben von uns eingesetzte einfache Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht nicht schwerer
als grob fahrlässig verletzt, so beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischerweise
vorhersehbaren Schadens.
Das gleiche gilt bei Haftung wegen anfänglichen Unvermögens oder aus einer abgegebenen Garantie, nicht
jedoch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person sowie für
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Werden von dritter Seite Ansprüche an den Besteller herangetragen, für die der Besteller uns in Regress zu
nehmen beabsichtigt, hat der Besteller uns umgehend umfassend zu informieren und in die Verhandlungen
über den Anspruch mit einzubeziehen, sowie uns Gelegenheit zu geben, die Ansprüche aktiv abzuwehren
oder für ihn zu befriedigen.
Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nach, so trägt er im Regressfalle die Beweislast dafür,
dass seine Leistungspflicht gegenüber dem Dritten auch im Falle unserer rechtzeitigen Einbeziehung nicht
geringer ausgefallen wäre und er seiner Schadensminderungspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Dies gilt auch für Aufwendungen, die der Besteller zur Befriedigung oder Abwendung von solchen
Ansprüchen Dritter vornimmt.
Die Haftung für Datenverlust wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten
wäre. Wir haften für Datenverlust aufgrund von Reparaturbemühungen nur in den eingangs erwähnten
Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten – auch für
Wechsel- und Scheckklagen – ist Esslingen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Es
gilt nur deutsches Recht mit Ausnahme von UN-Kaufrecht; die Anwendung ausländischen Rechts ist
ausgeschlossen.
Security Locking System Änderungen des Lieferprogrammes durch technische
Weiterentwicklungen
sowie Preisänderungen behalten wir uns vor
Stand November 2008

